Mang von Hornstein (Hornstain), Hans von Hornstein von Schatzberg, beide Ritter, und Werner von Hertenstain, alle drei Lehnsherren des Altars der Heiligen Martin und Nikolaus vor dem Chor in der Kirche zu Bingen (Buiningen) bekunden: Der Priester Hans der Gerwer, der Kaplan dieses Altars war, hat diesem Altar an die einige Messe daselbst all sein liegendes Gut in dem Dorf Bingen und in Zwing und Bann daselbst (an Häusern, Scheuern, Gärten, Äckern, Wiesen und anderen Dingen) gemäß besiegelter Urkunde zu eigen gegeben. Die drei Aussteller geben Hans dem Gerwer den kleinen Zehnten zu Unlingen (Unlengen) (1), der zur ewigen Messe an dem Altar gehört, zur Nutznießung als Leibgeding und versprechen ihm dazu ihren Schirm. Sie versprechen auch, ihn zu Lebzeiten bei dem kleinen Zehnten zu lassen und den Altar zu seinen Lebzeiten niemand anderem zu verleihen. Beim Tod Hans des Gerwers soll der Kaplan des Altars seine Jahrzeit in die Bücher zu Bingen schreiben; er und seine Nachfolger sollen seine Jahrzeit mit einer Vigil und mit Seelenmessen begehen. Die zwei Priester sollen auf die Jahrzeit ein gutes Mahl und je 1 Schilling guter Heller erhalten. Nach dem Tod Hans des Gerwers soll der Nachfolger den kleinen Zehnten genießen wie das zu dem Altar gehörende Gut (1) Unlingen, Kreis Saulgau

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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