Zwei Pfleger des St. Georg-Spitals von Speyer überschreiben in dessen Namen an Friedrich Ludwig von Janowitz, württenbergischer Rat, Erbschenk und Obervogt von Brackenheim, einen von Herzog Friedrich I. von Württemberg am 24. August 1601 ausgestellten Gültbrief über ein auf dem Kirchenkasten zu Stuttgart lastendes Kapital von 600 fl. Frankfurter Währung einschließlich der am 24. August 1670 (Bartholomäus) und künftig fälligen Zinsen gegen überlassung von 500 fl. aus einem von Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein, am 2. Februar 1536 (Purification) ausgestellten Gültbrief über ein auf der Oberpfalz haftendes Hauptgut von 4000 fl. einschließlich der am 2. Februar 1671 und künftig fälligen Zinsen. Die Überschreibung ist durch das Eigentum und die Güter des Spitals von Speyer gesichert und wird vom Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer am 19. September 1670 bestätigt und besiegelt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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