Crist Schuchmacher, B. zu Wildbad, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen, auch wegen Ungehorsams gegen die Obrigkeit daselbst gef. und peinlicher Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch begnadigt und freigel., gelobt eidlich, sich zeitlebens in keinerlei aufrührerische Bündnisse, Brüderschaften, Versammlungen oder 'Rottierungen' zu begeben oder dergleichen Umtriebe zu unterstützen, Wehr, Harnisch und Waffen unverzüglich abzuliefern und nichts mehr zu tragen, es sei denn ein abgebrochenes Brotmesser, auch offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, und schwört U.