Erklärung des Bayerischen Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Äußeren vom 26.6.1839, dass Bayern und Frankfurt sich bei Requisitionen in polizeilichen und strafrechtlichen Untersuchungsangelegenheiten nur die baren Auslagen für Botenlohn und Post, für Verpflegung, Transport und Bewachung der Gefangenen erstatten, nicht jedoch die Verwaltungsgebühren.

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Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main