Jakob von Seckendorff-Nold, Unterlandvogt in Schwaben, entscheidet als "gütlicher fünft- und tedingsman" in Streit zwischen den gemeinen Bauersleuten und ihren Herrschaften ("vordern") der Dörflein Gwigg und Giesenweiler einerseits, denen von Gambach andererseits über Trieb und Tratt, Holzhauen, Zäunen u.a. Als von den Parteien beigeordnete Schiedsrichter fungieren auf Seiten von Gwigg und Giesenweiler Hieronymus [Schlaich], Propst zu Waldsee, und Jakob Bantel, alter Bürgermeister und Pfleger des Hl. Geist Spitals daselbst, auf Seiten derer von Gambach bzw. des Klosters Weingarten als Grund- und Lehenherr Hans Jörg von Reischach, Konventual und Siechmeister, und Hans Kem, Ammann des Klosters. Der Schiedsspruch bestimmt, daß Giesenweiler, Gwigg und Gambach eine gemeinsame Weide haben sollen im Holz und Gesteud Stockach zwischen den drei Dörflein und Bergatreute, desgleichen im Ried, das zum Weiher des Klosters Weingarten, genannt der Neu Weiher gehört. Weitere Bestimmungen über Entnahme von Weidenruten, Zaun- und Brennholz aus Stockach und Ried, Verlegung der Zäune und Hage des Galle Seltenreich sowie des Konz und Michel Bürster von Gambach.
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Jakob von Seckendorff-Nold, Unterlandvogt in Schwaben, entscheidet als "gütlicher fünft- und tedingsman" in Streit zwischen den gemeinen Bauersleuten und ihren Herrschaften ("vordern") der Dörflein Gwigg und Giesenweiler einerseits, denen von Gambach andererseits über Trieb und Tratt, Holzhauen, Zäunen u.a. Als von den Parteien beigeordnete Schiedsrichter fungieren auf Seiten von Gwigg und Giesenweiler Hieronymus [Schlaich], Propst zu Waldsee, und Jakob Bantel, alter Bürgermeister und Pfleger des Hl. Geist Spitals daselbst, auf Seiten derer von Gambach bzw. des Klosters Weingarten als Grund- und Lehenherr Hans Jörg von Reischach, Konventual und Siechmeister, und Hans Kem, Ammann des Klosters. Der Schiedsspruch bestimmt, daß Giesenweiler, Gwigg und Gambach eine gemeinsame Weide haben sollen im Holz und Gesteud Stockach zwischen den drei Dörflein und Bergatreute, desgleichen im Ried, das zum Weiher des Klosters Weingarten, genannt der Neu Weiher gehört. Weitere Bestimmungen über Entnahme von Weidenruten, Zaun- und Brennholz aus Stockach und Ried, Verlegung der Zäune und Hage des Galle Seltenreich sowie des Konz und Michel Bürster von Gambach.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 409
B 515 U 0409
Bergatreuter Amt fasc. 002 n. 15
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
1532 Mai 2 (dornstag nach sant Philipp und Jacobs tag appostolorum)
40,5 x 62,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Jakob von Seckendorff-Noldt, Kämmerer der Erbtruchsessen zu Waldburg, u.a.
Empfänger: Gemeinde Gambach und Kloster Weingarten
Siegler: Propst von Waldsee, Jakob von Seckendorff, Hans Kem, Jakob Bantel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 S., rest.
Empfänger: Gemeinde Gambach und Kloster Weingarten
Siegler: Propst von Waldsee, Jakob von Seckendorff, Hans Kem, Jakob Bantel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 S., rest.
Bantel, Jakob, Bürgermeister
Bürster, Konz
Bürster, Michael
Käm, Hans; Ammann
Kem, Hans s. Käm
Reischach, Hans Jörg von; Konventherr, Siechmeister
Schlaich, Hieronymus, Propst von Waldsee
Seckendorff-Nold, Jakob von; Unterlandvogt
Seltenreich, Gallus
Waldsee, Hieronymus Schlaich; Propst
Bad Waldsee RV; Bürgermeister
Bad Waldsee RV; Chorherrenstift, Propst
Bad Waldsee RV; Heilig-Geist-Spital
Bad Waldsee RV; Spitalpfleger
Bergatreute RV; Flurstücke
Gambach : Bergatreute RV; Einwohner
Gambach : Bergatreute RV; Flurstücke
Gambach : Bergatreute RV; Gemeinde
Giesenweiler : Bergatreute RV; Flurstücke
Giesenweiler : Bergatreute RV; Gemeinde
Gwigg : Bergatreute RV; Flurstücke
Gwigg : Bergatreute RV; Gemeinde
Weingarten RV; Kloster
Weingarten RV; Kloster, Ammann
Weingarten RV; Kloster, Konventherr
Weingarten RV; Kloster, Siechmeister
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:19 MEZ
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