Der Official des geistlichen Gerichtshofes zu Münster beurkundet, daß er, auf Ansuchen Arnolds Luttringhausen, Rentmeisters zum Bevergern, alle diejenigen, welche an dem Hagedorns- Kamp im Kirchspiel Sendenhorst Forderungen haben, auf den 7. Jul. 1616 vorgeladen, daß aber niemand erschienen, weshalb er fürs Künftige Allen Stillschweigen auflegt