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Verordnung: Die Bürgermeister jeder Gemeinde haben streng darauf zu achten, dass die Sonntagsfeier vor allen Dingen durch die Juden nicht gestört wird. Es darf kein Vieh aus- und eingetrieben werden, ebenso darf kein öffentlicher Handel zwischen Christen und Juden oder Juden untereinander getätigt werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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