Berthold (Berld) Faulhaber (Fulhaber) bekundet für sich, seine Ehefrau Elisabeth (Lyse) und alle ihre Erben, dass er von Heinrich [von Kranlucken]...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1368 Juni 26
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis gebuert drytzenhuendert iar in dem acht und sechtzigisten iare an Mantage nach des vorgenannten sent Johans tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Berthold (Berld) Faulhaber (Fulhaber) bekundet für sich, seine Ehefrau Elisabeth (Lyse) und alle ihre Erben, dass er von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten hat, die von Berthold, Heinrich und von Wigand von Bimbach (Byembach), Pfarrer in Direnheim (Duernheym), besiegelt ist. Berthold versichert, einem Wiederkauf des Vorwerks nicht zu widersprechen und auch alle anderen Vereinbarungen einzuhalten. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1368 Juni 24: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er Wigand von Bimbach zwei Vorwerke mit allem Zubehör in Heinebach (Heynebach) für 800 Gulden und 200 Pfund Heller Fuldaer Währung zum Wiederkauf verkauft hat. Dieser hat mit Zustimmung des Abtes das Vorwerk, auf dem Rüdiger von Heinebach lebte, mit dem dazugehörigen Hof und allem Zubehör, so wie es Abt und Kloster besessen haben, für 800 Pfund Heller guter Fuldaer Währung an Berthold Faulhaber und dessen Ehefrau Elisabeth zum Wiederkauf verkauft. Wigand und Berthold sind übereingekommen, alle diesbezüglichen Urkunden an einem Ort aufzubewahren (in eyne gemeyne hant geleget). Wigand hat für das Vorwerk ein Rückkaufrecht für 800 Pfund Heller. Den Rückkauf muss er einen Monat vor Kathedra Petri [Februar 22] ankündigen, andernfalls stehen Berthold die Erträge des jeweils laufenden Jahres zu. Berthold muss eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts zwei Monate im Voraus ankündigen. Sollte Wigand an einem Wiederkauf nicht interessiert sein, haben der Abt und das Kloster die Möglichkeit, das Vorwerk zu erwerben. Falls auch der Abt und das Kloster das Vorwerk nicht einlösen, kann sich Berthold nach einem anderen Käufer umsehen. Nach einem Wiederkauf sollen erneut alle Urkunden an einem Ort aufbewahrt und über das neue Rechtsgeschäft von beiden Seiten Urkunden ausgestellt werden. Heinrich weist daraufhin, dass er, seine Nachfolger und das Kloster jederzeit einen Wiederkauf beider Vorwerke tätigen können, ohne dass Berthold oder Wigand dem widersprechen können. Mit Zustimmung des Abtes gesteht Berthold seiner Ehefrau Elisabeth an besagtem Vorwerk 200 Pfund Heller als Morgengabe und 300 Pfund Heller als Leibrente (lipgedinge) und Wittum (wydeme) zu. Sollte das Vorwerk von Abt und Kloster als Lehen genommen werden, soll die Morgengabe Elisabeths Bestand haben. Siegelankündigung des Abtes Heinrich, des Wigand von Bimbach und des Berthold Fulhaber. (Nach Cristis gebuert drytzenhuendert iar in dem acht und sechtzigistin iare an sent Johans tage des Toeuffers als er geborn wart). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Berthold Faulhaber
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Berthold (Berld) Faulhaber (Fulhaber) bekundet für sich, seine Ehefrau Elisabeth (Lyse) und alle ihre Erben, dass er von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten hat, die von Berthold, Heinrich und von Wigand von Bimbach (Byembach), Pfarrer in Direnheim (Duernheym), besiegelt ist. Berthold versichert, einem Wiederkauf des Vorwerks nicht zu widersprechen und auch alle anderen Vereinbarungen einzuhalten. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1368 Juni 24: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er Wigand von Bimbach zwei Vorwerke mit allem Zubehör in Heinebach (Heynebach) für 800 Gulden und 200 Pfund Heller Fuldaer Währung zum Wiederkauf verkauft hat. Dieser hat mit Zustimmung des Abtes das Vorwerk, auf dem Rüdiger von Heinebach lebte, mit dem dazugehörigen Hof und allem Zubehör, so wie es Abt und Kloster besessen haben, für 800 Pfund Heller guter Fuldaer Währung an Berthold Faulhaber und dessen Ehefrau Elisabeth zum Wiederkauf verkauft. Wigand und Berthold sind übereingekommen, alle diesbezüglichen Urkunden an einem Ort aufzubewahren (in eyne gemeyne hant geleget). Wigand hat für das Vorwerk ein Rückkaufrecht für 800 Pfund Heller. Den Rückkauf muss er einen Monat vor Kathedra Petri [Februar 22] ankündigen, andernfalls stehen Berthold die Erträge des jeweils laufenden Jahres zu. Berthold muss eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts zwei Monate im Voraus ankündigen. Sollte Wigand an einem Wiederkauf nicht interessiert sein, haben der Abt und das Kloster die Möglichkeit, das Vorwerk zu erwerben. Falls auch der Abt und das Kloster das Vorwerk nicht einlösen, kann sich Berthold nach einem anderen Käufer umsehen. Nach einem Wiederkauf sollen erneut alle Urkunden an einem Ort aufbewahrt und über das neue Rechtsgeschäft von beiden Seiten Urkunden ausgestellt werden. Heinrich weist daraufhin, dass er, seine Nachfolger und das Kloster jederzeit einen Wiederkauf beider Vorwerke tätigen können, ohne dass Berthold oder Wigand dem widersprechen können. Mit Zustimmung des Abtes gesteht Berthold seiner Ehefrau Elisabeth an besagtem Vorwerk 200 Pfund Heller als Morgengabe und 300 Pfund Heller als Leibrente (lipgedinge) und Wittum (wydeme) zu. Sollte das Vorwerk von Abt und Kloster als Lehen genommen werden, soll die Morgengabe Elisabeths Bestand haben. Siegelankündigung des Abtes Heinrich, des Wigand von Bimbach und des Berthold Fulhaber. (Nach Cristis gebuert drytzenhuendert iar in dem acht und sechtzigistin iare an sent Johans tage des Toeuffers als er geborn wart). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Berthold Faulhaber
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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