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Die Ratsmeister und Ratsleute der Stadt Fritzlar (Fritslar.) bezeugen, dass vor ihnen der Abt Thilomann und der Prior Johann v. Hasungen in ihrem ...
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Ausf., Perg., das abh. Siegel ist besch. und abgeplattet.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Feria secunda post dominicam Oculi mei semper a. d. 1330.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Ratsmeister und Ratsleute der Stadt Fritzlar (Fritslar.) bezeugen, dass vor ihnen der Abt Thilomann und der Prior Johann v. Hasungen in ihrem und des Konvents Namen bekundet haben, dass sie dem Fritzlarer Bürger Wigand von Kirchain und seiner Ehefrau Kunegund für 150 [Pfund] 10 Schill. Fritzlarer Pfennige 2 Güter (allodia) des Klosters in Mittelvenne (-vennehe) mit allen Rechten, Lasten und Ehren, woraus in den Hof des Landgrafen jährlich ein Malter Weizen zu entrichten sei, auf beider Lebenszeit verkauft haben. Nach beider Tode sollen die Allode zu ihrem Seelenheil an das Kloster zurückfallen. Das Besthaupt von Todesfällen der Landsiedel behält sich das Kloster ausdrücklich vor, verspricht auch Rechtsgewähr.