Gallin Beck, Schultheiß zu Sigmaringen, bekundet, daß heute vor ihn und die Richter Meister Konrad Lentzin einerseits und Hans Mürr, Heinrich Ziegler und Martin Sulger andererseits, alle vier Bürger zu Sigmaringen, gekommen sind. Lentzin läßt durch seinen Fürsprecher erklären, er habe ein in Zyern gelegenes Wieslein gekauft, dazu aber keinen Weg. Jetzt sei ihm angezeigt worden, es gehe ein Weg dazu. Er will von den drei anderen die Wahrheit wissen. Diese lassen sich durch das Gericht zur Aussage bewegen: Durch den Acker, der dem Hans Lüpfrid gehört habe und den jetzt Langhans von Laiz innehabe, gehe eine Straße für Reiter und Fahren und durch die Wiese des gnädigen Herrn bis an die Steine zwischen den Wiesen des Endris Müller und des Hans Ryser. Der Weg, der jetzt ob Larghansens Acker geht, heiße der Hedinger Weg. Diesen kann man fahren, wenn man nicht durch das Wasser kommen könne. Hans Murr sagt, er habe das Wieslein vor 50 Jahren von Heinz Eger gekauft; es habe seinem Schweher Benz Lünis gehört. Die Richter entscheiden, daß die Aussagen rechtskräftig sein sollen. Konrad Lentzin erhält auf seine Bitte darüber eine Urkunde
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Gallin Beck, Schultheiß zu Sigmaringen, bekundet, daß heute vor ihn und die Richter Meister Konrad Lentzin einerseits und Hans Mürr, Heinrich Ziegler und Martin Sulger andererseits, alle vier Bürger zu Sigmaringen, gekommen sind. Lentzin läßt durch seinen Fürsprecher erklären, er habe ein in Zyern gelegenes Wieslein gekauft, dazu aber keinen Weg. Jetzt sei ihm angezeigt worden, es gehe ein Weg dazu. Er will von den drei anderen die Wahrheit wissen. Diese lassen sich durch das Gericht zur Aussage bewegen: Durch den Acker, der dem Hans Lüpfrid gehört habe und den jetzt Langhans von Laiz innehabe, gehe eine Straße für Reiter und Fahren und durch die Wiese des gnädigen Herrn bis an die Steine zwischen den Wiesen des Endris Müller und des Hans Ryser. Der Weg, der jetzt ob Larghansens Acker geht, heiße der Hedinger Weg. Diesen kann man fahren, wenn man nicht durch das Wasser kommen könne. Hans Murr sagt, er habe das Wieslein vor 50 Jahren von Heinz Eger gekauft; es habe seinem Schweher Benz Lünis gehört. Die Richter entscheiden, daß die Aussagen rechtskräftig sein sollen. Konrad Lentzin erhält auf seine Bitte darüber eine Urkunde
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Nr. 54
Repert. XVI, Bp Nr. 15, Kasten F, Fach 137 (ersetzt durch rot: B 31)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Grafschaft Sigmaringen: Urkunden
Grafschaft Sigmaringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1513 August 5 (1513 August 5 (Oswald))
Urkunden
Siegler: Stadt Sigmaringen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke abgegangen
Vermerke: 1 Blatt||Dorsualvermerk: Scat. H Nr. 28
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke abgegangen
Vermerke: 1 Blatt||Dorsualvermerk: Scat. H Nr. 28
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ
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