Sozialministerium fordert schärfere Gesetze - Implantat-Skandal
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 R120024/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012 >> Unterlagen
12. Januar 2012
Anja Barbon kämpft gegen ihre Krankheit. Nach einer Brustkrebsoperation entschied sie sich für ein Implantat - sie wollte wieder eine normale Frau sein. Doch das Silikonkissen riss vor drei Jahren. Der Karlsruher Schönheits-Chirurg Bernd Loos setzte ihr ein neues Implantat ein - ausgerechnet vom französischen Skandalhersteller PIP. "Ich wusste nicht, welche Verbrecher dahinter stecken, und wie schädlich das Implantat ist" betont der Mediziner. Anja Barbon ist verzweifelt. Das Billig-Implantat muss raus, sie soll sich jetzt wieder operieren lassen, weiß aber nicht, wie sie das Geld dafür aufbringen kann. Denn ihre Kasse zahlt gar nichts.
PIP füllte die Kissen jahrelang mit billigem Industriesilikon. Ein Milliardengeschäft, dessen Folgen etwa eine halbe Million Frauen zu tragen haben. Wie viele davon in Baden-Württemberg leben, weiß niemand, denn es gibt kein zentrales Melderegister. Bundesweit sind 26 Fälle bekannt, in denen das Implantat von PIP gerissen ist. Das Bundesgesundheitsministerium sieht dennoch keinen Grund, ein schärferes Gesetz für Medizinprodukte, zu denen auch Brustimplantate zählen, einzuführen. Jetzt will es die Implantate aber immerhin stärker überwachen. Eine Haltung, die Landessozialministerin Karin Altpeter, SPD, strikt ablehnt. Sie fordert jetzt ein strenges Gesetz für die Zulassung von Medizinprodukten, wie es für Arzneimittel schon lange existiert.
PIP füllte die Kissen jahrelang mit billigem Industriesilikon. Ein Milliardengeschäft, dessen Folgen etwa eine halbe Million Frauen zu tragen haben. Wie viele davon in Baden-Württemberg leben, weiß niemand, denn es gibt kein zentrales Melderegister. Bundesweit sind 26 Fälle bekannt, in denen das Implantat von PIP gerissen ist. Das Bundesgesundheitsministerium sieht dennoch keinen Grund, ein schärferes Gesetz für Medizinprodukte, zu denen auch Brustimplantate zählen, einzuführen. Jetzt will es die Implantate aber immerhin stärker überwachen. Eine Haltung, die Landessozialministerin Karin Altpeter, SPD, strikt ablehnt. Sie fordert jetzt ein strenges Gesetz für die Zulassung von Medizinprodukten, wie es für Arzneimittel schon lange existiert.
0'03
Audio-Visuelle Medien
Barbon, Anja
Loos, Bernd
Gesetzgebung
Schönheit
Skandal
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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