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Vor dem bischöflichen Richter zu Ankum Rembert van Russel verständigten sich Herman to Holsten mit den nachgelassenen Kindern Gerdes to Holsten über das Erbe Holsten zu Holsten (?) mit Zustimmung des Gutsherrn Franz Luning und des Domscholasters Herman Brawe. Or. Perg. Dtsch. 3 S. (Richter u. 2 Gutsherrn)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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