Mainz, 1608.10.18. (Richter Pfaff). Anna, Ww. des B. und Rheinmüllers Georg Hag, und ihr jetziger Ehemann Peter Hoffman, die sich vor etwa 1 1/2 Jahren verehelicht haben, vereinbaren Einkindschaft für die vier minderjährigen Kinder der Frau aus ihrer ersten Ehe (Nikolaus, Klara, Elisabeth, Johannes). Der Eisgang des vergangenen Winters hat eine Rheinmühle völlig zerstört und die andere schwer beschädigt; unter Berücksichtigung dieses Umstandes erhalten die Kinder für ihr Schwertteil im Voraus 400 fl. Fr.W. (also je 100 fl.) und im übrigen Einkindschaft mit den aus der neuen Ehe zu erwartenden zugesichert. Z.: Hans Lenz, Bäcker, und Philipp Reitz als Vormünder; Anton Striel, Sattler, und Johann Ziel, Gerichtspedell. Zustimmung des Kämmerers (Greifenklau).

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