Ulrich, Herr zu Hanau, bekundet, dass die Urkunden durch die sein Schwiegersohn Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen seiner Frau Else, Ulrichs Tochter, ...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1356 Juni 26
Staatsarchiv Darmstadt, Hausarchiv, moderbesch. Rv. (15. Jh.): wie die bryeffe der versatzunge von Twingenberg sollen ligen and an welchir stad. Sg. ab
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. 1356 an deme sundagte nehst nach sant Johanstag baptisten, als her geborim wart
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ulrich, Herr zu Hanau, bekundet, dass die Urkunden durch die sein Schwiegersohn Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen seiner Frau Else, Ulrichs Tochter, 4.000 Pfund Heller mit Zustimmung des Lehnsherren auf Burg und Stadt Zwingenberg bzw. Schloss und Dorf Darmstadt verpfändet hat, so lange beim Komthur des Deutschen Hauses zu Frankfurt liegen sollen, bis Graf Wilhelm seiner Frau zu Darmstadt einen Burgbau errichtet hat, in dem sie standesgemäß (erliche) wohnen kann. Wenn der Graf seiner Frau das ihr verschriebene Wittum auf Darmstadt angewiesen hat, kann der jeweilige Komtur die genannten Urkunden ohne Einwendungen Ulrichs an den Grafen zurückgeben, während gleichzeitig Burg und Stadt Zwingenberg von der Wittumsverschreibung ledig werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ausst. zugleich für seine Tochter Else
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 219
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reimer, Hanauer Urkundenbuch III, 172.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ulrich, Herr zu Hanau, bekundet, dass die Urkunden durch die sein Schwiegersohn Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen seiner Frau Else, Ulrichs Tochter, 4.000 Pfund Heller mit Zustimmung des Lehnsherren auf Burg und Stadt Zwingenberg bzw. Schloss und Dorf Darmstadt verpfändet hat, so lange beim Komthur des Deutschen Hauses zu Frankfurt liegen sollen, bis Graf Wilhelm seiner Frau zu Darmstadt einen Burgbau errichtet hat, in dem sie standesgemäß (erliche) wohnen kann. Wenn der Graf seiner Frau das ihr verschriebene Wittum auf Darmstadt angewiesen hat, kann der jeweilige Komtur die genannten Urkunden ohne Einwendungen Ulrichs an den Grafen zurückgeben, während gleichzeitig Burg und Stadt Zwingenberg von der Wittumsverschreibung ledig werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ausst. zugleich für seine Tochter Else
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 219
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reimer, Hanauer Urkundenbuch III, 172.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ