Martin Kuder, B. zu Stuttgart, wegen ungebührlichen Verhaltens erneut zu Stuttgart gef., jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., von seinem bisherigen Verhalten abzustehen, seine Familie wohl zu halten, alle heimlichen und offenen Zechen zu meiden, täglich daheim nicht mehr als 2 bzw. den ganzen Tag über 3 Viertel Wein zu trinken (wozu eine besondere Kanne gemacht werden soll), widrigenfalls er wieder eingekerkert und angeschmiedet werden soll, gelobt an Eides statt, alle diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
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Martin Kuder, B. zu Stuttgart, wegen ungebührlichen Verhaltens erneut zu Stuttgart gef., jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., von seinem bisherigen Verhalten abzustehen, seine Familie wohl zu halten, alle heimlichen und offenen Zechen zu meiden, täglich daheim nicht mehr als 2 bzw. den ganzen Tag über 3 Viertel Wein zu trinken (wozu eine besondere Kanne gemacht werden soll), widrigenfalls er wieder eingekerkert und angeschmiedet werden soll, gelobt an Eides statt, alle diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4483
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
1559 Mai 26
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
Urkunden
Siegler: Bm. und Gericht der Stadt Stuttgart mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Anmerkungen: Vgl. U 4461
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Anmerkungen: Vgl. U 4461
Kuder, Martin
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ
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