Die Anwartschaft des Franz Erwein Graf von Schönborn auf die heimgefallenen Lehengüter des Peter Johann Albrecht von Rabenstein, zugleich auf das Patronatsrecht zu Kirchahorn; dann die Besitznahme der Rabensteinschen Lehenbesitzes, Forderungen der von Rabensteinschen Allodialerben.

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Staatsarchiv Bamberg