Dumm durch Smartphones? Experten fordern Handy-Verbot an Schulen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170003/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
12. Januar 2017
Vor zehn Jahren brachte Apple das erste iPhone auf den Markt. Seitdem bestimmt das Smartphone unseren Alltag. Einerseits macht es das Leben einfacher. Kritiker aber urteilen: Wir verdummen dadurch zunehmend.
Für mehr als zwei Drittel aller Deutschen ist ein Leben ohne Smartphone kaum noch denkbar. Studien zum Nutzerverhalten zeigen: Alle 18 Minuten wird es in die Hand genommen, werden Nachrichten gelesen, Bankgeschäfte erledigt oder Videos geschaut.
Die kleinen Alleskönner erleichtern unser Leben, sagen die einen. Von einer beängstigenden Entwicklung sprechen dagegen Kritiker. Denn die Dauerbeschäftigung mit dem kleinen Computer mache dumm, sagen sie. Kinder und Jugendliche litten zunehmend unter Aufmerksamkeitsstörungen, sie könnten nur mit Mühe konzentriert denken und seien in ihrem Sozialverhalten gestört.
"Da entsteht viel Müll in den Köpfen", urteilt der Ulmer Neurologe Manfred Spitzer und fordert klare Signale von der Politik. Sie müsse endlich dafür sorgen, dass die Gefahren der Digitalisierung benannt werden. "Ein paar Wochenstunden Medienunterricht an Schulen bringt da gar nichts", ist Spitzer überzeugt. Und an Grundschulen hätten Smartphones nichts verloren.
Gast im Studio: Manfred Spitzer, Psychiater und Neurologe, Universität Ulm
Für mehr als zwei Drittel aller Deutschen ist ein Leben ohne Smartphone kaum noch denkbar. Studien zum Nutzerverhalten zeigen: Alle 18 Minuten wird es in die Hand genommen, werden Nachrichten gelesen, Bankgeschäfte erledigt oder Videos geschaut.
Die kleinen Alleskönner erleichtern unser Leben, sagen die einen. Von einer beängstigenden Entwicklung sprechen dagegen Kritiker. Denn die Dauerbeschäftigung mit dem kleinen Computer mache dumm, sagen sie. Kinder und Jugendliche litten zunehmend unter Aufmerksamkeitsstörungen, sie könnten nur mit Mühe konzentriert denken und seien in ihrem Sozialverhalten gestört.
"Da entsteht viel Müll in den Köpfen", urteilt der Ulmer Neurologe Manfred Spitzer und fordert klare Signale von der Politik. Sie müsse endlich dafür sorgen, dass die Gefahren der Digitalisierung benannt werden. "Ein paar Wochenstunden Medienunterricht an Schulen bringt da gar nichts", ist Spitzer überzeugt. Und an Grundschulen hätten Smartphones nichts verloren.
Gast im Studio: Manfred Spitzer, Psychiater und Neurologe, Universität Ulm
0'13
Audio-Visuelle Medien
Bronner, Patrick; Lehrer
Kraft, Wolfgang; Direktor Landesmedienzentrum
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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