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Peter Schwytz zu Großglattbach, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen gef. und einer Leibesstrafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Brüder und seiner Freundschaft begnadigt, verspricht, seinem Landesherrn als Abtrag 10 fl und die Gefängnisatzung zu bezahlen, gelobt ferner eidlich, zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser weder Wehr noch Harnisch zu tragen, offene Zechen zu meiden und sich wohl zu verhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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