Die Räte des Grafen Eberhard (im Bart) zu Württemberg, Landhofmeister Hans von Bubenhofen, Johann von Hailfingen, Komtur des St. Johannsordens zu Breisgau, Ritter Jörg von Ehingen, Landvogt zu Mömpelgard, Ritter Wilhelm von Wernau, Kaspar Remp von Pfullingen, Konrad von Reischach und Johannes Künhart, Vogt zu Blaubeuren, und Ulrich von Westerstetten zu Dürnau, Vettern, einerseits und den armen Leuten zu Gosbach andrerseits wegen des von Drackenstein nach Gosbach fließenden Bachs und der Wässerung einen Urteilsspruch.
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Die Räte des Grafen Eberhard (im Bart) zu Württemberg, Landhofmeister Hans von Bubenhofen, Johann von Hailfingen, Komtur des St. Johannsordens zu Breisgau, Ritter Jörg von Ehingen, Landvogt zu Mömpelgard, Ritter Wilhelm von Wernau, Kaspar Remp von Pfullingen, Konrad von Reischach und Johannes Künhart, Vogt zu Blaubeuren, und Ulrich von Westerstetten zu Dürnau, Vettern, einerseits und den armen Leuten zu Gosbach andrerseits wegen des von Drackenstein nach Gosbach fließenden Bachs und der Wässerung einen Urteilsspruch.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 95 U 343}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Helfenstein, Grafschaft
Helfenstein, Grafschaft >> 10. Grafschaft Helfenstein >> 10.2. Einzelne Orte >> Gosbach >> Eberhard der Ältere Graf zu Württemberg und Mömpelgard beurkundet, dass seine Hofrichter und Räte Ritter Jörg von Ehingen, Hofrichter, Dr. Balthasar Meßnang, Landhofmeister Hans von Bubenhofen, Ritter Wilhelm von Wernau, Burkhard von Freyberg, Kaspar Remp, Konrad von Reischach, Konrad Berger und Konrad Lutz, Vogt zu Tübingen, in dem schwebenden Streit zwischen Ritter Ulrich von Westerstetten, Vogt zu Blaubeuren, und Ulrich von Westerstetten zu Dürnau einerseits und die armen Leute zu Gosbach andrerseits, diesen das Wässerungsrecht aus dem von Drackenstein herabfließenden Bach unter gewissen Bedingungen durch einen Urteilsspruch zuerkannt haben.
1473 Juli 19 (Montag vor Maria Magdalena)
Urkunden
Siegler: Hans von Bubenhofen; Kaspar Remp von Pfullingen
Überlieferungsart: Insert
Überlieferungsart: Insert
Eberhard der Ältere Graf zu Württemberg und Mömpelgard beurkundet, dass seine Hofrichter und Räte Ritter Jörg von Ehingen, Hofrichter, Dr. Balthasar Meßnang, Landhofmeister Hans von Bubenhofen, Ritter Wilhelm von Wernau, Burkhard von Freyberg, Kaspar Remp, Konrad von Reischach, Konrad Berger und Konrad Lutz, Vogt zu Tübingen, in dem schwebenden Streit zwischen Ritter Ulrich von Westerstetten, Vogt zu Blaubeuren, und Ulrich von Westerstetten zu Dürnau einerseits und die armen Leute zu Gosbach andrerseits, diesen das Wässerungsrecht aus dem von Drackenstein herabfließenden Bach unter gewissen Bedingungen durch einen Urteilsspruch zuerkannt haben.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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27.11.2025, 15:43 MEZ
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- Gosbach (Gliederung)
- Eberhard der Ältere Graf zu Württemberg und Mömpelgard beurkundet, dass seine Hofrichter und Räte Ritter Jörg von Ehingen, Hofrichter, Dr. Balthasar Meßnang, Landhofmeister Hans von Bubenhofen, Ritter Wilhelm von Wernau, Burkhard von Freyberg, Kaspar Remp, Konrad von Reischach, Konrad Berger und Konrad Lutz, Vogt zu Tübingen, in dem schwebenden Streit zwischen Ritter Ulrich von Westerstetten, Vogt zu Blaubeuren, und Ulrich von Westerstetten zu Dürnau einerseits und die armen Leute zu Gosbach andrerseits, diesen das Wässerungsrecht aus dem von Drackenstein herabfließenden Bach unter gewissen Bedingungen durch einen Urteilsspruch zuerkannt haben. (Archivale)