Referate und Protokolle der 1967 gegründeten Heidelberger Kirchenrechtlichen Arbeitsgemeinschaft ev. und katholischer Theologen und Kirchenrechtler
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7NL 006 Professor D. Peter Brunner, 7NL 006 (Professor D. Peter Brunner), 232
7NL 006 Professor D. Peter Brunner Professor D. Peter Brunner
Professor D. Peter Brunner >> Vorlesungen
1973-1976
Enthält: Walter Kasper: Zum theologischen Problem einer Kirchenverfassung; Herbert Frost: Zur Geschichte der Synodalverfassung in den deutschen ev. Landeskirchen; Klaus Ganzer: Die Entwicklung des Synodalwesens innerhalb der katholischen Kirche;W.Kasper: Personalität und Kollegialität der Kirchenleitung; Johannes Neumann: Grundrechte - auch in der Kirche?; Albert Stein: Die Entwicklung der ev. Kirchenrechtslehre seit den großen Entwürfen; Antonio M.R.Varela: Die katholische Rechtstheologie heute; HansDombois: Zum Stand der Kirchenrechtslehre; Heribert Schmitz: Amtund Ordination (zu dem Papier von Accra 1974); Hans Dombois: Entwurf einerAlternativfassung für Teile der Erklärungvon Accra über das Amt der Kirche Darin: Handschriftliche Notizen von P.Brunner zu den Referaten von 1975
Brunner, Peter Prof.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:48 MEZ