Suchergebnisse
  • 5 von 774

Anweisung: Es ist notwendig, alle eintretenden Todesfälle noch vor der Beerdigung dem zuständigen Stadt- und Landgericht zu melden. Die Geistlichen sind angehalten, es auch den Bürgermeistern zu melden

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...