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Albrecht Zorn aus Stuttgart, daselbst gef., weil er sich zu Lebzeiten seines Vaters und nach dessen Tod gegen seine Mutter ganz ungebührlich verhalten, sie geschlagen und ihr Tuch aus dem Laden gestohlen, auch unlängst bei einer Hochzeit zu Brettheim dem Bräutigam des Nachts aus der Kammer heimlich 6 Taler gestohlen hatte, jedoch auf Bitten seiner Freundschaft vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder das Fürstentum auf die Dauer von 5 Jahren zu verlassen und es nicht eher zu betreten, bis er ein Zeugnis seines Wohlverhaltens außerhalb Landes beigebracht hätte, gelobt, diese letzteren Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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