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Anweisung des Landgrafen Wilhelm an die Stadt Eschwege zur Übernahme einer Rentenzahlung
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe E >> 3 Em-Ex >> 3.16 Eschwege (Werra-Meißner-Kreis)
1485 November 15
Gleichzeitige Abschrift, Papier.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Wilhelm von Hessen weist die Stadt Eschwege an, auf Grund der Verschreibung von 1.000 rheinischen Gulden gegen 60 rheinische Gulden jährlichen Zinses durch die Brüder Goltacker von 1485 November 13 jährlich 48,5 Gulden aus den landgräflichen Erbzinsen und anderthalb Gulden aus dem landgräflichen Zoll zu zahlen und verspricht, die Stadt schadlos zu halten.