Suchergebnisse
  • 88 von 280

Verordnung: Alle Mitglieder der Ortsvorstände brauchen in ihrer Eigenschaft als Hilfsbeamte der Justiz für die Landgerichte in Zukunft nicht mehr besonders verpflichtet werden

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...