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Die Schulverordnung vom 31. August 1780 sowie die vorliegende Verordnung bringen Erweiterungen, vor allen Dingen eine nähere Bestimmung über den Anfang und das Ende der Sommer- und Winterschulen (Ausfertigung vier Mal vorhanden)
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Die Schulverordnung vom 31. August 1780 sowie die vorliegende Verordnung bringen Erweiterungen, vor allen Dingen eine nähere Bestimmung über den Anfang und das Ende der Sommer- und Winterschulen (Ausfertigung vier Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
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Gießen, 1818 August 6
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