Jurisdiktionsstreit und Klage wegen Rechtsbehinderung und -beugung. Die Beklagten haben Rechtspersonen des erzbischöfl. Hof- oder Kammergerichts mit der Androhung des Turmgangs genötigt, ihre Mandate und Urteile zu kassieren, und ihnen bei Vorladungen auf das Rathaus das Maß und Ziel ihrer Urteile gewissermaßen vorgeschrieben. Solche Tathandlungen seien insbesondere im März 1605 gegenüber dem Hofgerichtskommissar Dr. Heinrich Schultheiß und dem appellantischen Prokurator Wilhelm Cornelii in Appellationssachen der Witwe des Johann Ortenbach (Ortenberg) ./. Gürtelmacherzunft und auch im April 1605 gegenüber den Hofgerichtskommissaren Lic. Johann Vendlo und Lic. Johann Graß in Sachen Schüßler ./. Tröster, den Ratsverwandten und Gewaltrichter der Stadt Köln, verübt worden. Der Kläger bezeichnet sein Hofgericht als Appellationsinstanz vom erzbischöfl. Hoch- und anderen Untergerichten in Köln, während die Beklagten die Auffassung vertreten, Appellation, Kognition und Revision von den stadtkölnischen Gerichten gebühre nicht dem Hofgericht, sondern immediat dem RKG.
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Jurisdiktionsstreit und Klage wegen Rechtsbehinderung und -beugung. Die Beklagten haben Rechtspersonen des erzbischöfl. Hof- oder Kammergerichts mit der Androhung des Turmgangs genötigt, ihre Mandate und Urteile zu kassieren, und ihnen bei Vorladungen auf das Rathaus das Maß und Ziel ihrer Urteile gewissermaßen vorgeschrieben. Solche Tathandlungen seien insbesondere im März 1605 gegenüber dem Hofgerichtskommissar Dr. Heinrich Schultheiß und dem appellantischen Prokurator Wilhelm Cornelii in Appellationssachen der Witwe des Johann Ortenbach (Ortenberg) ./. Gürtelmacherzunft und auch im April 1605 gegenüber den Hofgerichtskommissaren Lic. Johann Vendlo und Lic. Johann Graß in Sachen Schüßler ./. Tröster, den Ratsverwandten und Gewaltrichter der Stadt Köln, verübt worden. Der Kläger bezeichnet sein Hofgericht als Appellationsinstanz vom erzbischöfl. Hoch- und anderen Untergerichten in Köln, während die Beklagten die Auffassung vertreten, Appellation, Kognition und Revision von den stadtkölnischen Gerichten gebühre nicht dem Hofgericht, sondern immediat dem RKG.
AA 0627, 987 - C 486/1284
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1605 - 1625 (1593 - 1606)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erzbischof Ernst von Köln Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Köln Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1605 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Heinrich Stemler 1593 Prozeßart: Mandati de cassando sine clausula Instanzen: RKG 1605 - 1625 (1593 - 1606) Beweismittel: RKG-(Bei-)Urteile vom 24. Sept. 1605 und 3. Nov. 1614 (Prot.). Beschreibung: 1,5 cm, 40 Bl., lose; Q 1 - 5. Vgl. RKG 985 (C 483/1281). Zum Prozeß Witwe des Johann Ortenbach (Ortenberg) ./. Gürtelmacherzunft zu Köln vgl. im Stadtarchiv Köln, RKG O 159/ 1070.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:43 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)