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Verordnung: Alle Personen weiblichen Geschlechts, welche die Absicht haben Ausländer zu heiraten und deshalb das Land verlassen, haben sich zu melden, damit dies in den Gemeinden bekannt gemacht werden kann
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.3 Auswanderung, Abzugsgeld und Nachsteuer
Darmstadt, 1830 Juli 24
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