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Aus- und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben (§§ 4 und 5 Soldatenversorgungsgesetz).- Grundsätzliche Angelegenheiten unter besonderer Berücksichtigung des Bundeswehrfachschulwesens: Bd. 7
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Aus- und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben (§§ 4 und 5 Soldatenversorgungsgesetz).- Grundsätzliche Angelegenheiten unter besonderer Berücksichtigung des Bundeswehrfachschulwesens: Bd. 7
BArch BW 1 Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen
Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen >> BW 1 >> Bundeswehrfachschulen und Berufsförderung >> Aus- und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben (§§ 4 und 5 Soldatenversorgungsgesetz).- Grundsätzliche Angelegenheiten unter besonderer Berücksichtigung des Bundeswehrfachschulwesens
1963
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), 1955-
Aktenführende Organisationseinheit: VR I 6