Nikolaus, Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz, nimmt abschriftlich zu den Akten: Gegen die Vorladung, die Propst Nikolaus kürzlich gegen Werner, Rektor der Pfarrkirche zu Wolfskehlen (Woluiskelen) erlassen hat, erklärt dessen Bevollmächtigter Berthold von Sachsenhausen (Sassenhusen), diese Vorladung sei zu widerrufen. Werner sei nämlich durch Heinrich von Grünberg (Grunenberg), den Offizial und Stellvertreter des Propsts, ordnungsgemäß mit der Kirche in Wolfskehlen (Woluisheim) investiert worden. Der Propst aber ließ unlängst gegen Werner eine im Wortlaut inserierte Vorladung ergehen. Zur Begründung sei Berthold eine Bittschrift übergeben worden, die Burkhard von Wolfskehlen an den Offizial gerichtet habe. Dagegen beruft sich Berthold darauf, ein Gericht dürfe nicht von sich aus tätig werden, sondern ex officio erst dann vorgehen, wenn es durch starkes Geschrei oder den Antrag einer beteiligten Partei dazu veranlasst werde. Der Propst aber habe die Investitur aus eigenem Antrieb widerrufen, ohne dafür einen Grund zu nennen. Dieses Verfahren entspräche nicht der Gerichtsordnung. Der Offizial habe die Bittschrift von Burkhard und Heinrich zu Recht abgewiesen, denn diese hätten an das übergeordnete Gericht des Propsts appellieren müssen, dieses aber unterlassen. Burkhard und Heinrich berichteten zudem Dinge, die mehr als 25 Jahre zurück lägen. Deshalb müsse man ihnen entweder einen Irrtum unterstellen oder die Absicht der Täuschung oder Furcht vor dem Gegner oder man müsse annehmen, der in seinem Recht Verletzte sei aus glaublichem und zwingendem Grund abwesend gewesen. Werners Bevollmächtigter Berthold genannt Smaltz verlangt deshalb, die Vorladung zu widerrufen. Darauf soll die Gegenseite am Dienstag nach Simon und Juda [= 1. November] in Eltville oder Mainz antworten, wie es der Propst bestimmen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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