Gutachten des Veit Hieronymus Holzschuher über den Status der Familie Winkler
Vollständigen Titel anzeigen
E 49/II Nr. 805
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
1156 - 1700
Enthält:
Verfasser erhielt einen Ratsverlass durch den Herrn Kirchenpfleger. Schon vorher hatte er sich mit der Genealogie der Familie Winkler beschäftigt.
Er bat nun Wolf Christof Winkler um Hilfe, der ihm das von Hans Winkler d.J. um 1564 angelegte Stammbuch der Familie ins Haus sandte. Dieses enthält genealogische Tabellen mit Namen und Daten der jeweiligen Winkler, ihrer Ehefrauen, Kinder usf.
Anlass für den o.e. Ratsverlass scheint das Bestreben Winklers gewesen zu sein, die Gleichstellung mit dem Patriziat zu erlangen.
Winkler stützt sich auf die folgenden Gründe:
1. Das uralte Herkommen.
2. Konnubium mit alten und ratsfähigen Familien.
3. Ausübung öffentlicher Ehrenstellen durch Familienmitglieder.
4. Georg Winkler d.J. wurde 1536 von Geschlechts wegen zur Ratswahl beigezogen.
5. Die Winkler kommen auch im Großen Geschlechterbuch des Konrad Haller vor.
6. Die Familie sei zum Tanz auf dem Rathaus zugelassen.
Verfasser äußert sich dazu:
ad 1.: 1156 wird ein Utz oder Ulrich Winckler erwähnt. Enkel Otto Winkler soll den Grund für das Predigerkloster gestiftet haben. Fraglich bleibt der Zusammenhang mit der heutigen Familie.
Georg Winkler hat laut dem Stammbuch der Familie erst 1501 das heutige Familienwappen mit dem Mohren durch Kaiser Maximilian erhalten, wohingegen die Familie vorher ein anderes Wappen geführt hat: (Zeichnung: Zwei ineinander gesetzte 'V' = ähnlich 'W', umgeben von 4 Sternen), wie die Winkler in Forchheim und Schwäbisch Hall es bis heute führen. Verfasser zitiert auch das alte Wandelbuch im hiesigen Archiv (= Kanzleiangehöriger, Ratsschreiber?).
ad 2: Ehefrauen aus dem Patriziat gab es im 16. Jahrhundert. Z.B. Jörg d.Ä. mit Anna Petz und in zweiter Ehe mit Barbara Holzschuher.
ad 3: Jörg Winkler war 1529 bis 1542 Ratsherr aus dem Handwerk; er war der letzte Blechschmied im Rat. Dass er mit einer Petz und einer Holzschuher verheiratet war, macht ihn in den Augen des Verfassers dennoch zu nichts anderem, als einem Plebeijer. Richtig ist, dass zwei seiner Söhne verschiedene Ämter ausgeübt haben: Hans Winkler wurde 1522 Kastner im Almosenamt, 1559 dessen Pfleger usw., Gabriel Winkler wurde 1572 Amtmann in der Waag. Ein Sohn des Hans, Hans d.J. war einige Zeit lang Pfänder gewesen. Sie waren auch Genannte.
ad 4.: Es ist ausgeschlossen, dass man Vater und Sohn gleichzeitig in den Rat wählt, und zwar den einen (Georg d.J.) von Geschlechts wegen, aber den anderen, weil er Handwerker ist. Verweis auf die in der Kanzlei vorhandenen Ratsverzeichnisse.
ad 5.: Konrad Haller hat lediglich Georg d.Ä. und d.J. im Anhang seines Geschlechterbuchs angefügt, nur wegen der Ehefrauen.
ad 6.: Verweis auf die im Tanzstatut zugelassenen, ratsfähigen Familien. 1545 wurde das Tanzstatut wegen einiger Verwirrungen geändert (so auch in Nr.817!): Wegen Konnubiums wurden weitere 6 Familien zugelassen, nämlich von Wath, von Thill, Cämmerer, Schnöden, Peßler und Spalter. Für alle anderen wurde bestimmt, dass im Fall der Heirat mit einer aus den Geschlechtern die Herren Älteren oder der Rat eine Zulassung für die betroffene Einzelperson tätigen können. Im Fall der Wiederverheiratung mit einer Plebeijerin, wie auch im Fall der Verheiratung der Kinder auf dieser Ebene, geht der Begünstigte dieser Sondergestattung verlustig. Es mag schon sein, so Verfasser, dass der eine oder andere Winkler aus diesem Grund mit dem großen Haufen eingelaufen ist - am Rande: "alß Gunckel-Junckern" (= Kunkel...).
Insgesamt ist aber das Stammbuch von 1427 bis heute ordentlich geführt, und für diesen Zeitraum glaubwürdig.
Beiliegend eine Genealogische Tafel, die Verfasser aus dem Stammbuch extrahiert hat (hier nicht vorhanden).
Verfasser erhielt einen Ratsverlass durch den Herrn Kirchenpfleger. Schon vorher hatte er sich mit der Genealogie der Familie Winkler beschäftigt.
Er bat nun Wolf Christof Winkler um Hilfe, der ihm das von Hans Winkler d.J. um 1564 angelegte Stammbuch der Familie ins Haus sandte. Dieses enthält genealogische Tabellen mit Namen und Daten der jeweiligen Winkler, ihrer Ehefrauen, Kinder usf.
Anlass für den o.e. Ratsverlass scheint das Bestreben Winklers gewesen zu sein, die Gleichstellung mit dem Patriziat zu erlangen.
Winkler stützt sich auf die folgenden Gründe:
1. Das uralte Herkommen.
2. Konnubium mit alten und ratsfähigen Familien.
3. Ausübung öffentlicher Ehrenstellen durch Familienmitglieder.
4. Georg Winkler d.J. wurde 1536 von Geschlechts wegen zur Ratswahl beigezogen.
5. Die Winkler kommen auch im Großen Geschlechterbuch des Konrad Haller vor.
6. Die Familie sei zum Tanz auf dem Rathaus zugelassen.
Verfasser äußert sich dazu:
ad 1.: 1156 wird ein Utz oder Ulrich Winckler erwähnt. Enkel Otto Winkler soll den Grund für das Predigerkloster gestiftet haben. Fraglich bleibt der Zusammenhang mit der heutigen Familie.
Georg Winkler hat laut dem Stammbuch der Familie erst 1501 das heutige Familienwappen mit dem Mohren durch Kaiser Maximilian erhalten, wohingegen die Familie vorher ein anderes Wappen geführt hat: (Zeichnung: Zwei ineinander gesetzte 'V' = ähnlich 'W', umgeben von 4 Sternen), wie die Winkler in Forchheim und Schwäbisch Hall es bis heute führen. Verfasser zitiert auch das alte Wandelbuch im hiesigen Archiv (= Kanzleiangehöriger, Ratsschreiber?).
ad 2: Ehefrauen aus dem Patriziat gab es im 16. Jahrhundert. Z.B. Jörg d.Ä. mit Anna Petz und in zweiter Ehe mit Barbara Holzschuher.
ad 3: Jörg Winkler war 1529 bis 1542 Ratsherr aus dem Handwerk; er war der letzte Blechschmied im Rat. Dass er mit einer Petz und einer Holzschuher verheiratet war, macht ihn in den Augen des Verfassers dennoch zu nichts anderem, als einem Plebeijer. Richtig ist, dass zwei seiner Söhne verschiedene Ämter ausgeübt haben: Hans Winkler wurde 1522 Kastner im Almosenamt, 1559 dessen Pfleger usw., Gabriel Winkler wurde 1572 Amtmann in der Waag. Ein Sohn des Hans, Hans d.J. war einige Zeit lang Pfänder gewesen. Sie waren auch Genannte.
ad 4.: Es ist ausgeschlossen, dass man Vater und Sohn gleichzeitig in den Rat wählt, und zwar den einen (Georg d.J.) von Geschlechts wegen, aber den anderen, weil er Handwerker ist. Verweis auf die in der Kanzlei vorhandenen Ratsverzeichnisse.
ad 5.: Konrad Haller hat lediglich Georg d.Ä. und d.J. im Anhang seines Geschlechterbuchs angefügt, nur wegen der Ehefrauen.
ad 6.: Verweis auf die im Tanzstatut zugelassenen, ratsfähigen Familien. 1545 wurde das Tanzstatut wegen einiger Verwirrungen geändert (so auch in Nr.817!): Wegen Konnubiums wurden weitere 6 Familien zugelassen, nämlich von Wath, von Thill, Cämmerer, Schnöden, Peßler und Spalter. Für alle anderen wurde bestimmt, dass im Fall der Heirat mit einer aus den Geschlechtern die Herren Älteren oder der Rat eine Zulassung für die betroffene Einzelperson tätigen können. Im Fall der Wiederverheiratung mit einer Plebeijerin, wie auch im Fall der Verheiratung der Kinder auf dieser Ebene, geht der Begünstigte dieser Sondergestattung verlustig. Es mag schon sein, so Verfasser, dass der eine oder andere Winkler aus diesem Grund mit dem großen Haufen eingelaufen ist - am Rande: "alß Gunckel-Junckern" (= Kunkel...).
Insgesamt ist aber das Stammbuch von 1427 bis heute ordentlich geführt, und für diesen Zeitraum glaubwürdig.
Beiliegend eine Genealogische Tafel, die Verfasser aus dem Stammbuch extrahiert hat (hier nicht vorhanden).
Archivale
Indexbegriff Person: Cammerer, Familie
Indexbegriff Person: Haller, Conrad
Indexbegriff Person: Holzschuher, Barbara
Indexbegriff Person: Maximilian I. (dt. Ks)
Indexbegriff Person: Peßler, Familie
Indexbegriff Person: Petz, Anna
Indexbegriff Person: Schnödt, Familie
Indexbegriff Person: Spalter, Familie
Indexbegriff Person: Thill, Familie
Indexbegriff Person: Winkler, Anna
Indexbegriff Person: Winkler, Barbara
Indexbegriff Person: Winkler, Familie siehe auch von Mohrenfels
Indexbegriff Person: Winkler, Gabriel
Indexbegriff Person: Winkler, Georg d Ä
Indexbegriff Person: Winkler, Georg d J
Indexbegriff Person: Winkler, Hans d Ä
Indexbegriff Person: Winkler, Hans d J
Indexbegriff Person: Winkler, Otto
Indexbegriff Person: Winkler, Utz
Indexbegriff Person: Winkler, Wolf Christof
Indexbegriff Person: Winkler von Mohrenfels, Familie siehe auch Winkler
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Genealogien anderer Familien
Indexbegriff Person: Haller, Conrad
Indexbegriff Person: Holzschuher, Barbara
Indexbegriff Person: Maximilian I. (dt. Ks)
Indexbegriff Person: Peßler, Familie
Indexbegriff Person: Petz, Anna
Indexbegriff Person: Schnödt, Familie
Indexbegriff Person: Spalter, Familie
Indexbegriff Person: Thill, Familie
Indexbegriff Person: Winkler, Anna
Indexbegriff Person: Winkler, Barbara
Indexbegriff Person: Winkler, Familie siehe auch von Mohrenfels
Indexbegriff Person: Winkler, Gabriel
Indexbegriff Person: Winkler, Georg d Ä
Indexbegriff Person: Winkler, Georg d J
Indexbegriff Person: Winkler, Hans d Ä
Indexbegriff Person: Winkler, Hans d J
Indexbegriff Person: Winkler, Otto
Indexbegriff Person: Winkler, Utz
Indexbegriff Person: Winkler, Wolf Christof
Indexbegriff Person: Winkler von Mohrenfels, Familie siehe auch Winkler
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Genealogien anderer Familien
Forchheim
Predigerkloster
Rathaus
Schwäbisch Hall
Gutachten genealogisches
Rat der Stadt
Ratsverlass
Kirchenpfleger
Stammbuch der Winkler
Genealogie
Kaiser
Wappenverleihung
Wappen, Winkler
Wandelbuch
Ratsarchiv
Genannter
Handwerker
Ratsherr
Blechschmied
Geschlechterbuch, Haller, Conrad
Ratswahl
Ratsverzeichnis
Kastner im Almosen
Almosenpfleger
Waagamtmann
Pfänder
Tanzstatut 1521
Tanzstatut 1545
Tanzstatut Ergänzung
Ältere Herren
Gestattung
Konnubium
Kunkeljunker
Tafel genealogische
Datierung
Patriziat
Plebeijer
Klostergründung
Winklerwappen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ