Anna Gaisberg, Witwe des Hieronymus Welling, B. zu Stuttgart, sowie Hans Craft, älterer Geheimer Rat zu Ulm, beurkunden auf Begehren Hz. Christophs, daß H. Welling zu seinen Lebzeiten mit Einwilligung von Hans Craft, diesem im Namen seiner mit + Magdalena Welling erzeugten Kinder, an Hz. Christoph zu dessen Stifts- und Geistlicher Verwaltung zu Stuttgart den Stock mit dem Keller und einem bestimmten Teil des Gartens bis gegen des alten Bausch Haus, vor dem kleinen Törlein zu Stuttgart auf dem Turnieracker bei der inneren Wette gelegen, um 900 fl verkauft hat, wovon der Hz. an Wellings statt 700 fl an die Erben Dr. Ambrosius Vollands ausbezahlte, während die restlichen 200 fl mit Aufrichtung dieses Briefs bezahlt werden. Die A. bedingen sich aus, daß der Herzog auf Kosten der Stifts- und Geistlichen Verwaltung an der Grenze des verkauften Gartenanteils eine Mauer errichten und, falls ein Haus erbaut wird, die Fenster gegen den Gartenanteil der Gaisberg vergittern läßt. Vogt, Bm. und Gericht der Stadt Stuttgart sowie Leonhard Linck als Tochtermann der A. Gaisberg willigen in den Verkauf ein. Dieser hat bereits stattgefunden, als H. Welling die nach dem Vergleich mit den Erben Dr. A. Vollands zu zahlende Abfindung nicht aufbringen konnte (s. U 51). Ein Kaufbrief wurde damals nicht aufgerichtet, doch nahm der Herzog die auf Welling ausgestellte Quittung für die 700 fl an sich.
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Anna Gaisberg, Witwe des Hieronymus Welling, B. zu Stuttgart, sowie Hans Craft, älterer Geheimer Rat zu Ulm, beurkunden auf Begehren Hz. Christophs, daß H. Welling zu seinen Lebzeiten mit Einwilligung von Hans Craft, diesem im Namen seiner mit + Magdalena Welling erzeugten Kinder, an Hz. Christoph zu dessen Stifts- und Geistlicher Verwaltung zu Stuttgart den Stock mit dem Keller und einem bestimmten Teil des Gartens bis gegen des alten Bausch Haus, vor dem kleinen Törlein zu Stuttgart auf dem Turnieracker bei der inneren Wette gelegen, um 900 fl verkauft hat, wovon der Hz. an Wellings statt 700 fl an die Erben Dr. Ambrosius Vollands ausbezahlte, während die restlichen 200 fl mit Aufrichtung dieses Briefs bezahlt werden. Die A. bedingen sich aus, daß der Herzog auf Kosten der Stifts- und Geistlichen Verwaltung an der Grenze des verkauften Gartenanteils eine Mauer errichten und, falls ein Haus erbaut wird, die Fenster gegen den Gartenanteil der Gaisberg vergittern läßt. Vogt, Bm. und Gericht der Stadt Stuttgart sowie Leonhard Linck als Tochtermann der A. Gaisberg willigen in den Verkauf ein. Dieser hat bereits stattgefunden, als H. Welling die nach dem Vergleich mit den Erben Dr. A. Vollands zu zahlende Abfindung nicht aufbringen konnte (s. U 51). Ein Kaufbrief wurde damals nicht aufgerichtet, doch nahm der Herzog die auf Welling ausgestellte Quittung für die 700 fl an sich.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 403 U 52
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 403 I Stuttgart W, Urkunden
Stuttgart W, Urkunden >> 1 Urkunden >> 1.2 Urkunden 1501-1734 (Bestand A 403 Nr. 1-414)
1560 April 27 (Sa n. Georg)
Archiv Stuttgart W. Lade A. 7. Büschel
Urkunden
Bausch, der alte
Craft, Hans
Gaisberg, Anna
Kraft s. Craft
Linck, Leonhard
Welling, Hieronymus; Bürgermeister Stuttgart, des Gerichts zu Stuttgart, um 1553-1556
Welling, Magdalena
Stuttgart S; Geistliche Verwaltung
Stuttgart S; Stift
Stuttgart S; Wette (innere)
Ulm UL; Herrschaft
Hausverkauf
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
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- Stuttgart W, Urkunden (Bestand)
- 1 Urkunden (Gliederung)
- 1.2 Urkunden 1501-1734 (Bestand A 403 Nr. 1-414) (Gliederung)