Anna von Stockheim verkauft der Äbtissin und dem Konvent zum Neuen Kloster einen Gulden Mainzer Währung jährlicher Gült, fällig auf den heiligen Kreuztag nach Ostern (3. Mai), dazu 8 Weißpfennig, jährlich auf Martinstag fällig; der Gulden kann mit zwanzig Gulden Mainzer Währung, die acht Weißpfennig mit 6 Goldgulden, Joachimsthalern abgelöst werden, wobei 30 Weißpfennig für den Gulden zu rechnen sind. Diese beiden Zinse fielen Anna bisher zu Dotzheim von Walthansen und Conradts Heinrich zu, wie dies zwei Kerbzettel ausweisen, die Anna der Äbtissin und dem Konvent zugestellt hat. Anna quittiert für das Kaufgeld und setzt Äbtissin und Konvent in den Besitz der beiden Gülten.
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Anna von Stockheim verkauft der Äbtissin und dem Konvent zum Neuen Kloster einen Gulden Mainzer Währung jährlicher Gült, fällig auf den heiligen Kreuztag nach Ostern (3. Mai), dazu 8 Weißpfennig, jährlich auf Martinstag fällig; der Gulden kann mit zwanzig Gulden Mainzer Währung, die acht Weißpfennig mit 6 Goldgulden, Joachimsthalern abgelöst werden, wobei 30 Weißpfennig für den Gulden zu rechnen sind. Diese beiden Zinse fielen Anna bisher zu Dotzheim von Walthansen und Conradts Heinrich zu, wie dies zwei Kerbzettel ausweisen, die Anna der Äbtissin und dem Konvent zugestellt hat. Anna quittiert für das Kaufgeld und setzt Äbtissin und Konvent in den Besitz der beiden Gülten.
18, U 101
18 Kloster Klarenthal, Klarissen
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1501-1600
1539 Juni 30
Original, Pergament, deutsch, an Pressel Siegel des Weigant von Dienheim
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheen montags nach Johannis des tauffers tag im jar, als man zalt funffzehenhundert dreissig und neun jar
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Dieser brieff sagtt ein gulden uff des heyligen crutztagk und achtt albus uff Martini; besagte pension zu Dotzheim gibtt Walth Hanss und Niclaus Schaw. 1539.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Weigant von Dienheim
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Dieser brieff sagtt ein gulden uff des heyligen crutztagk und achtt albus uff Martini; besagte pension zu Dotzheim gibtt Walth Hanss und Niclaus Schaw. 1539.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Weigant von Dienheim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:08 MESZ