Anna von Stockheim verkauft der Äbtissin und dem Konvent zum Neuen Kloster einen Gulden Mainzer Währung jährlicher Gült, fällig auf den heiligen Kreuztag nach Ostern (3. Mai), dazu 8 Weißpfennig, jährlich auf Martinstag fällig; der Gulden kann mit zwanzig Gulden Mainzer Währung, die acht Weißpfennig mit 6 Goldgulden, Joachimsthalern abgelöst werden, wobei 30 Weißpfennig für den Gulden zu rechnen sind. Diese beiden Zinse fielen Anna bisher zu Dotzheim von Walthansen und Conradts Heinrich zu, wie dies zwei Kerbzettel ausweisen, die Anna der Äbtissin und dem Konvent zugestellt hat. Anna quittiert für das Kaufgeld und setzt Äbtissin und Konvent in den Besitz der beiden Gülten.

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