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Hans Schmol von Stuttgart, wegen nachstehender Delikte zu Stuttgart gef., aus Gnade jedoch freigel., schwört U. und verspricht mit einem Eid, sich wegen dieser Vergehen einem Gerichtsverfahren zu stellen, sich dem Urteil zu beugen und bis dahin sein Hab und Gut nicht zu "entfremden". Er hatte Bittpfennige, die er von Rubin von Waltdorff in Friesland empfangen hatte und die er an Michel Sießkönig und seine Ehefrau in Eßlingen überbringen sollte, nicht abgegeben und sich später der Herausgabe des Geldes mit der Forderung widersetzt, man solle ihm erst den Degen, der ihm im Zusammenhang mit dem Armen Konrad in Leonberg abgenommen worden war, zurückgeben. Außerdem soll er gesagt haben, die von Tübingen hätten an ihm und an anderen wie Bösewichte gehandelt. Rv.: 8 ß.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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