Abt Jordan (von Abdinghof) in Paderborn bestätigt, daß Pfarrer Eckehard in Gehrden unter Zustimmung des Kapitels Kloster Gehrden zu seinem Seelenheil fünf Mark geschenkt hat. Mit Erträgen daraus in Höhe von fünf Schillingen soll das Ewige Licht auf dem Hochaltar der Kirche unterhalten werden. Die Verwaltung der Erträge obliegt Prior Adolf und seinen Nachfolgern. Die Schillinge sollen auf Beschluß des Kapitels aus den Gütern in Rotwardessen genommen werden. Ferner hat Eckehard neun Mark einer Hufe in Dalhausen für seine Memorie bestimmt. Die Siegel von Abdinghof und Gehrden werden angekündigt, Zeugen benannt. Acta autem sunt hec anno gratie millesimo ducentesimo quadragesimo quinto.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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