Johann und Eberhard Grafen von Katzenelnbogen (Katzenelb.) verkaufen
mit Rat ihrer Freunde an Walram Grafen von Sp. und seine Erben eine Hälfte
ihrer Burg Stadecken (Stadecke) mit Berg, Dorf, Leuten, Gericht, Teichen,
Mühlen, Gewässern, Wassergängen, Fischereien, Wäldern, Wiesen, Äckern,
Weingärten, Gülten, Zinsen und Pfenniggülten für bereits bezahlte 3000 Pfund
Heller. Die noch verbliebene Hälfte soll niemandem anders als Walram und
seinen Erben verkauft, verpfändet oder veräußert werden; dies gilt umgekehrt
auch für Walrams Anteil. Zu zahlen sind in einem solchen Fall 3000 Pfund
Heller in jeweils gängiger Währung sowie die Baukosten, die durch Aussagen
von Mannen, Burgmannen, Amtleuten, Bürgern und Freunden beider Seiten belegt
werden können. Will einer der beiden Aussteller seinen Teil verkaufen, ist
eine entsprechende Summe zu zahlen. Es siegeln (1) Johann, (2) seine Frau
Elisabeth, (3) Eberhard und seine Mutter (4) Agnes Grafen und Gräfinnen von
Katzenelnbogen; sie bitten die Ritter (5) Werner gen. Gauwer von Heppenheim
und (6) Friedrich von Rheinberg (Rin-) um Mitbesiegelung. Diese kündigen
ihre Siegel an.