Anna Mayer aus Botnang, zu Stuttgart gef., weil sie trotz erlittener Haft und Strafen dreimal mit Hans Nedalin aus Botnang ihre Ehe gebrochen und im Ehebruch ein Kind geboren hatte, deswegen harter Leibesstrafe verfallen, jedoch aus Gnade und Barmherzigkeit derselben mit der Auflage entledigt, fortan bis auf künftige Begnadigung den Flecken Botnang und den Hans Nedalin zu meiden und sich ehrbar zu verhalten, gelobt, diese Bedingungen zu befolgen, und schwort U.