Rüsselsheim: Martin Goel, Geistlicher des Mainzer Bistums, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass vor ihm im Beisein des Mainzer Domherrn Dietrich v. W...
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NACHWEIS
A 1 Rüsselsheim, 1519-09-01 A-C (E 15)
A 1 Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg
Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 16 Orte, Buchstabe R >> 16.19 Rüsselsheim
1519 September 1 A-C
Mainz, Domstift
Papier, Abschrift 17. Jh. mit Nachzeichnung des Notarszeichens, B und C: Paier., Abschriften des 18. und 19. Jh.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Rüsselsheim: Martin Goel, Geistlicher des Mainzer Bistums, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass vor ihm im Beisein des Mainzer Domherrn Dietrich v. Wartdorf und des Rüsselsheimer Amtmanns Antonius Wolf die Märker der fünf Dörfer Flörsheim, Rüsselsheim, Seilfurth, Raunheim und Bischofsheim, nämlich Hansmann Gerhardt, Werner Anthes, Kraft Schneider, Martin Jeckel und Julius Henn ein Weistum über die Rechtsverhältnisse des Märkerwaldes, auch betreffend die Landgrafen von Hessen, gewiesen haben. Zeugen: Philipp Stiglitz, Keller zu Rüsselsheim, Heinrich Carpentarius von Frankfurt, Geistlicher des Mainzer Bistum
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: E 14
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: E 14
Acc. 39/82 (GNM, Mainz, Bisch. u. Domkap.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ