20) Ratschlag über die vom Schultheißen Hans von Obernitz als Verwalter des mütterlichen Gutes seiner Tochter begehrte Aushändigung der Briefe, die von seiner + Ehefrau geb. Tetzel bei dem + Anton Tetzel d. Ä. hinterlegt waren, durch des letzteren Erben (Schwiegermutter u. Schwager Friedrich Tetzel erheben ihrerseits Anspruch als nächste Erben) (vgl. RSB 1 Nr. 43)

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Staatsarchiv Nürnberg