Fiat Generale an sämtliche Justiz- und Polizeibeamten in Hessen: Der § 78 der neuen Tranksteuer-Verordnung entbindet nicht die Polizeibehörden von ihrer Aufsichtspflicht, sie haben im Gegenteil mit aller Strenge darüber zu wachen, dass alle Getränke in guter Qualität und preiswert ausgegeben werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)