Pädagogische Hochschule Hildesheim (Bestand)
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NLA HA, Nds. 429 Hildesheim
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.5 Kultus und Wissenschaft >> 1.13.5.2 Obere Landesbehörden >> 1.13.5.2.1 Bildungseinrichtungen
1948-1982
Enthält: Sitzungen der Hochschulorgane, Studienangelegenheiten, Personalangelegenheiten u.a.
Geschichte des Bestandsbildners: In den Aufbaujahren der Bundesrepublik galt die qualifizierte Lehrerausbildung als wesentliches Instrument der Demokratisierung. Um dem Anspruch möglichst flächendeckend gerecht zu werden, gründete man zunächst 1946 in Lüneburg, später auch in Oldenburg, Osnabrück, Alfeld (später Hildesheim), Hannover und Braunschweig Pädagogische Hochschulen.
Die Pädagogische Hochschule Hildesheim konzentrierte sich in dieser Zeit ebenso wie die anderen Pädagogischen Hochschulen des Landes auf die Ausbildung von Volksschullehrern.
Mit der Errichtung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen im Jahr 1969 zur wirksameren Koordinierung der Lehrerausbildung wurde die Hochschule Hildesheim mit den sieben niedersächsischen Pädagogischen Hochschulen zusammengeführt und dann zu einer eigenen Abteilung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen gemacht. Neu war die Einführung von wissenschaftlichen Langzeitstudiengängen in den Erziehungswissenschaften.
In den siebziger Jahren begann durch Neugründungen und Strukturveränderungen ein neues Kapitel in der Hochschulgeschichte Niedersachsens. Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) im Jahr 1978 wurde die Pädagogische Hochschule Niedersachsen aufgelöst. Sie hatte sich zu der Auffassung bekannt, dass "Lehrerausbildung langfristig nicht in eigens dafür eingerichteten Institutionen stattfinden sollte" und entsprechend ihre eigene Auflösung und die Eingliederung ihrer Abteilungen in andere wissenschaftliche Hochschulen bzw. Überführung in selbständige wissenschaftliche Hochschulen vorgeschlagen. Grundlage dieser Forderung war die Auffassung, dass auch die Fächer der Lehrerausbildung Anregung durch andere sozialwissenschaftliche Disziplinen benötigen.
Geschichte des Bestandsbildners: Während an den meisten Standorten eine Integration der Pädagogischen Hochschulen in die bestehenden Universitäten erfolgte, machte das neue Gesetz die ehemaligen Abteilungen in Lüneburg und Hildesheim zu selbständigen wissenschaftlichen Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht. Selbstverwaltungsgremien (Senat und Konzil) wurden eingerichtet, eine eigene Hochschulverwaltung aufgebaut und Haushaltspläne erstellt. Der veränderte Status ermöglichte es der Hochschule Hildesheim ihre Planungen voranzutreiben und neue wissenschaftliche Studiengänge zu beginnen. Damit war der Grundstein zur späteren Universität Hildesheim gelegt.
Stand: Mai 2002
Bestandsgeschichte: Der Bestand enthält ausschließlich die Akzession 64/90, die den Zeitraum von 1948 bis 1982 (v.a. um die Mitte der 1970er Jahre entstandenes Schriftgut) umfasst, vornehmlich aus der allgemeinen Verwaltung der Hochschule und Personalangelegenheiten. Der weitere Ausbau der Hochschule zur Universität Hildesheim ist nicht dokumentiert.
Stand: Mai 2002
Bearbeiter: Dr. Kerstin Rahn
Geschichte des Bestandsbildners: In den Aufbaujahren der Bundesrepublik galt die qualifizierte Lehrerausbildung als wesentliches Instrument der Demokratisierung. Um dem Anspruch möglichst flächendeckend gerecht zu werden, gründete man zunächst 1946 in Lüneburg, später auch in Oldenburg, Osnabrück, Alfeld (später Hildesheim), Hannover und Braunschweig Pädagogische Hochschulen.
Die Pädagogische Hochschule Hildesheim konzentrierte sich in dieser Zeit ebenso wie die anderen Pädagogischen Hochschulen des Landes auf die Ausbildung von Volksschullehrern.
Mit der Errichtung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen im Jahr 1969 zur wirksameren Koordinierung der Lehrerausbildung wurde die Hochschule Hildesheim mit den sieben niedersächsischen Pädagogischen Hochschulen zusammengeführt und dann zu einer eigenen Abteilung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen gemacht. Neu war die Einführung von wissenschaftlichen Langzeitstudiengängen in den Erziehungswissenschaften.
In den siebziger Jahren begann durch Neugründungen und Strukturveränderungen ein neues Kapitel in der Hochschulgeschichte Niedersachsens. Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) im Jahr 1978 wurde die Pädagogische Hochschule Niedersachsen aufgelöst. Sie hatte sich zu der Auffassung bekannt, dass "Lehrerausbildung langfristig nicht in eigens dafür eingerichteten Institutionen stattfinden sollte" und entsprechend ihre eigene Auflösung und die Eingliederung ihrer Abteilungen in andere wissenschaftliche Hochschulen bzw. Überführung in selbständige wissenschaftliche Hochschulen vorgeschlagen. Grundlage dieser Forderung war die Auffassung, dass auch die Fächer der Lehrerausbildung Anregung durch andere sozialwissenschaftliche Disziplinen benötigen.
Geschichte des Bestandsbildners: Während an den meisten Standorten eine Integration der Pädagogischen Hochschulen in die bestehenden Universitäten erfolgte, machte das neue Gesetz die ehemaligen Abteilungen in Lüneburg und Hildesheim zu selbständigen wissenschaftlichen Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht. Selbstverwaltungsgremien (Senat und Konzil) wurden eingerichtet, eine eigene Hochschulverwaltung aufgebaut und Haushaltspläne erstellt. Der veränderte Status ermöglichte es der Hochschule Hildesheim ihre Planungen voranzutreiben und neue wissenschaftliche Studiengänge zu beginnen. Damit war der Grundstein zur späteren Universität Hildesheim gelegt.
Stand: Mai 2002
Bestandsgeschichte: Der Bestand enthält ausschließlich die Akzession 64/90, die den Zeitraum von 1948 bis 1982 (v.a. um die Mitte der 1970er Jahre entstandenes Schriftgut) umfasst, vornehmlich aus der allgemeinen Verwaltung der Hochschule und Personalangelegenheiten. Der weitere Ausbau der Hochschule zur Universität Hildesheim ist nicht dokumentiert.
Stand: Mai 2002
Bearbeiter: Dr. Kerstin Rahn
2,1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ