Leuth (Bestand)
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D 4
Kreisarchiv Viersen (Archivtektonik) >> D Nettetal
Mit dem Gesetz über die kommunale Neugliederung vom 10.07.1929 wurde die bis dahin zum Kreis Geldern gehörige Gemeinde Leuth dem Landkreis Kempen-Krefeld zugeteilt. Verwaltet wurde Leuth bis zum 31.03.1936 im Amt Hinsbeck und vom 01.04.1936 bis zum 31.03.1962 im Amt Kaldenkirchen. Trotz der Verwaltung durch das Amt Kaldenkirchen unterhielt die Gemeinde eine eigene Registratur. Ab dem 01.01.1970 wurde Leuth im Zuge der kommunalen Neugliederung ein Ortsteil der neuen Stadt Nettetal.Die Überlieferung der Gemeinde Leuth umfasst überwiegend Akten des 19./20. Jahrhunderts sowie einige Akten des 18. Jahrhunderts bis 1967 (1969). 1958 waren zunächst Akten auf dem Speicher des Feuerwehrgerätehauses sichergestellt worden. Eine zweite Übernahme in die Gemeinderegistratur erfolgte 1967 vom Speicher des Rathauses. Die Unterlagen dieser zweiten Übernahme hatten keine erkennbare Ordnung und "waren sehr in Mitleidenschaft gezogen" (Schulte). Aufgrund der kommunalen Neugliederung wurden sie 1970 in das Stadtarchiv Nettetal überführt und von dort 1976/77 in das Kreisarchiv übernommen. Die Unterlagen wurden von Juni bis August 1977 von Kreisamtmann Stefan Ank neu geordnet und verzeichnet. Das Vorwort verfasste Kreisarchivar Paul Günter Schulte.Eine letzte Ablieferung von ca. 400 Akten des 20. Jahrhunderts, überwiegend aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in einem weiteren Repertorium mit der gleichen Klassifikation von Johann Jakob Manten verzeichnet. Die Endredaktion des zweiten Repertorium übernahm Vera Meyer-Rogmann im April 2004. Im August 2019 wurden beide Repertorien von Jürgen Grams retrokonvertiert.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ