Hans Geist und seine Efr. Else, wohnhaft zu Alsheim, bekunden auch für ihre Erben, dass sie vor Schultheiß und Schöffen zu Alsheim die Erneuerung eines Erbbestandsbriefes von Eberhard Kämmerer von Worms gen. von Dalberg über das Erblehen, das seine (A. 1) Vorfahren von diesem innehatten, erbeten haben, des Inhalts, dass er (A. 1) jeweils am St. Martinstag fünf Pfund Heller und drei Kappen für die Güter liefern soll. Sie bekunden, dass Eberhard Kämmerer von Worms gen. von Dalberg die genannten Güter, die er den A. zu einem neuen Erblehen verliehen habe, von Schultheiß Philipp Scheffer, Gerichtsschultheiß Velten Lewenstein, sowie den Alsheimer Schöffen Hans Bender, Hans Staudernheimer, Hans Geist, Ulrich Bornes, Asman Ebert, Hans Heltz, Martin Bonz ("Marten Bontz"), Andres Hemes, Hans Matheis, Jakob Lewenstein und Wendel Raute vorher habe neu beforchen lassen. Die A. bekunden, dass sie die Güter unterhalten, ungeteilt in einem Stamm belassen, weder versetzen noch veräußern werden; als Unterpfand haben sie ihre genannten Güter in Walheimer Gewann gesetzt und von Eberhard Kämmer von Worms gen. von Dalberg einen mit seinem Sg. versehenen Revers für die ihm ausgestellte Urkunde erhalten.

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