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Konrad Kienlin, B. zu Stuttgart, wegen seiner Beteiligung an den Bauernunruhen aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten begnadigt, wiederum als Untertan angenommen und zu Frau und Kindern eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt eidlich, sich fortan wohl und gehorsam zu verhalten, wider die württembergische Obrigkeit, Land und Leute nicht mehr zu handeln und sich keiner Empörung anzuschließen, vielmehr Aufruhr und Meuterei gegen seinen Landesherrn, dessen Statthalter, Regenten und Räte, die Obrigkeit und Ehrbarkeit des Landes, die er in Erfahrung brächte, unverzüglich anzuzeigen, der Obrigkeit und Ehrbarkeit jederzeit anzuhängen, alle öffentlichen und geheimen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, auch Harnisch und Wehr dem Vogt abzuliefern und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen oder zu besitzen. - Bürgen mit 200 fl: Ulrich Kornmesser und Jörg Amstetter, Schwager des A.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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