Siegfried [I.], Erzbischof von Mainz, und Widerat [von Eppstein], Abt von Fulda, einigen sich über die Thüringer Zehnten, nachdem zwischen dem Erz...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1051-1250
1069 [April/Mai]
Ausfertigung, Pergament, unbesiegelt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno incarnationis Dominice millesimo LXVIIII, indictione VII; acta sunt hec Mulinhusun
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Siegfried [I.], Erzbischof von Mainz, und Widerat [von Eppstein], Abt von Fulda, einigen sich über die Thüringer Zehnten, nachdem zwischen dem Erzbischof und den sich auf Privilegien der Päpste, Kaiser und Könige berufenden Prokuratoren des Abtes Streit entstanden war, eine eigenständige Beilegung nicht erfolgte und vor dem König Heinrich IV. und den Fürsten verhandelt werden musste. Der Abt zahlt dem Erzbischof den Zehnt von den Ritterlehen (ex beneficiis militum) in Thüringen, der Erzbischof zahlt den Rittern (militis) daraus wie bisher einen Anteil. Die Bonifatiusparochie (omnibus in locis ad sanctum Bonifacium intra parochiam suam pertinentibus) bleibt von der Zehntzahlung an den Erzbischof ganz ausgenommen. Diese Bestimmung gilt insbesondere für die Orte Alsfeld [Oberhessen], Rodheim [an der Horloff, Kr. Gießen] und (Widenehart). Handlungsort: Mühlhausen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: König Heinrich IV.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Anno [II.], Erzbischof von Köln
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Burchart, Bischof von Halberstadt
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ebbo, Bischof von Zeitz
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Benno [II.], Bischof von Osnabrück
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Kanzler Bibo
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hiltibolt, Burchart, Herzog Otto von Bayern, Markgraf Deti und sein Sohn Deti
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Graf Bernhart, Graf Tammo
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Erkenbert, Adalbert, Bobbo, Dietrich, Friedrich
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Codex Eberhardi, Bd. 2, f. 122v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Mainzer UB I, Nr. 321; MGH DD H IV, Nr. 215
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Siegfried [I.], Erzbischof von Mainz, und Widerat [von Eppstein], Abt von Fulda, einigen sich über die Thüringer Zehnten, nachdem zwischen dem Erzbischof und den sich auf Privilegien der Päpste, Kaiser und Könige berufenden Prokuratoren des Abtes Streit entstanden war, eine eigenständige Beilegung nicht erfolgte und vor dem König Heinrich IV. und den Fürsten verhandelt werden musste. Der Abt zahlt dem Erzbischof den Zehnt von den Ritterlehen (ex beneficiis militum) in Thüringen, der Erzbischof zahlt den Rittern (militis) daraus wie bisher einen Anteil. Die Bonifatiusparochie (omnibus in locis ad sanctum Bonifacium intra parochiam suam pertinentibus) bleibt von der Zehntzahlung an den Erzbischof ganz ausgenommen. Diese Bestimmung gilt insbesondere für die Orte Alsfeld [Oberhessen], Rodheim [an der Horloff, Kr. Gießen] und (Widenehart). Handlungsort: Mühlhausen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: König Heinrich IV.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Anno [II.], Erzbischof von Köln
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Burchart, Bischof von Halberstadt
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ebbo, Bischof von Zeitz
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Benno [II.], Bischof von Osnabrück
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Kanzler Bibo
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hiltibolt, Burchart, Herzog Otto von Bayern, Markgraf Deti und sein Sohn Deti
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Graf Bernhart, Graf Tammo
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Erkenbert, Adalbert, Bobbo, Dietrich, Friedrich
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Codex Eberhardi, Bd. 2, f. 122v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Mainzer UB I, Nr. 321; MGH DD H IV, Nr. 215
Die Urkunde hat den Charakter einer Aufzeichnung und ist vermutlich im Kloster Fulda entstanden, vgl. MGH DD H IV, Nr. 215.
Die Datierung auf April/Mai folgt der Datierung des Mühlhausener Hoftages.
Die Datierung auf April/Mai folgt der Datierung des Mühlhausener Hoftages.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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Namensnennung 4.0 International