Hans Hoss auf Magstadt, wegen verschuldeter Ursachen gef. zu Stuttgart, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht eidlich, jeden bei seinen Rechten zu lassen und bei den zuständigen einheimischen und nicht bei ausländischen Gerichten zu belangen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...