Papst Gregor IX. befiehlt allen Erzbischöfen, Bischöfen, Äbten, Prioren, Dekanen, Archidiakonen und anderen Prälaten, all jene, die in Besitzungen des Deutschen Ordens und seiner Hörigen eindringen, Güter, die dem Orden durch Testamente vermacht wurden, unrechtmäßig in Besitz nehmen, Mitglieder des Ordens entgegen dessen vom apostolischen Stuhl erlangten Privilegien exkommunizieren oder interdizieren oder entgegen päpstlicher Privilegien Zehnten von Besitzungen verlangen, die der Orden vor dem IV. Laterankonzil besessen hat oder die er zum eigenen Unterhalt bewirtschaftet, nach vorangegangener Ermahnung feierlich (publice candelis accensis) zu exkommunizieren, wenn es sich um Laien handelt, beziehungsweise von Amt und Pfründe zu suspendieren, wenn es sich um Welt- oder Regularkleriker handelt. Kleriker und Laien, die sich Realinjurien gegen Deutschordensbrüder zuschulden kommen lassen, dürfen von der deswegen verhängten Exkommunikation allein durch den Papst absolviert werden. Die Dörfer (villas), in denen dem Deutschen Orden oder seinen Hörigen geraubtes Gut verwahrt wird, sollen mit dem Lokalinterdikt bestraft werden. Gegeben Anagni 1231 März 29 (IV kal. Apr. pont. an. V).
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Papst Gregor IX. befiehlt allen Erzbischöfen, Bischöfen, Äbten, Prioren, Dekanen, Archidiakonen und anderen Prälaten, all jene, die in Besitzungen des Deutschen Ordens und seiner Hörigen eindringen, Güter, die dem Orden durch Testamente vermacht wurden, unrechtmäßig in Besitz nehmen, Mitglieder des Ordens entgegen dessen vom apostolischen Stuhl erlangten Privilegien exkommunizieren oder interdizieren oder entgegen päpstlicher Privilegien Zehnten von Besitzungen verlangen, die der Orden vor dem IV. Laterankonzil besessen hat oder die er zum eigenen Unterhalt bewirtschaftet, nach vorangegangener Ermahnung feierlich (publice candelis accensis) zu exkommunizieren, wenn es sich um Laien handelt, beziehungsweise von Amt und Pfründe zu suspendieren, wenn es sich um Welt- oder Regularkleriker handelt. Kleriker und Laien, die sich Realinjurien gegen Deutschordensbrüder zuschulden kommen lassen, dürfen von der deswegen verhängten Exkommunikation allein durch den Papst absolviert werden. Die Dörfer (villas), in denen dem Deutschen Orden oder seinen Hörigen geraubtes Gut verwahrt wird, sollen mit dem Lokalinterdikt bestraft werden. Gegeben Anagni 1231 März 29 (IV kal. Apr. pont. an. V).
A 115u, 0
A 115u Kommende Mülheim - Urkunden
Kommende Mülheim - Urkunden
1231 März 29
Überlieferungskommentar: Transsumpt in der Urkunde vom 9. Sept. 1434, Basel, bei St. Leonhard,
Druck: Strehlke, Ernst (Hg.), Tabulae ordinis theutonici ex tabularii regii Berolinensis codice potissimum, Berlin 1869, Nr. 451; Archieven der ridderlijke duitse ordre, balie van Utrecht, ed. J. J. de Geer tot Oudegein, Bd. 1-2, Utrecht 1871, I, Nr. 56; Regest: Potth. 8693. Die Urkunde wiederholt ein gleichlautendes Mandat Gregors IX. von 1227 Juli 14 (Potth. 7964).
Druck: Strehlke, Ernst (Hg.), Tabulae ordinis theutonici ex tabularii regii Berolinensis codice potissimum, Berlin 1869, Nr. 451; Archieven der ridderlijke duitse ordre, balie van Utrecht, ed. J. J. de Geer tot Oudegein, Bd. 1-2, Utrecht 1871, I, Nr. 56; Regest: Potth. 8693. Die Urkunde wiederholt ein gleichlautendes Mandat Gregors IX. von 1227 Juli 14 (Potth. 7964).
Urkunde
Ausstellort: Lateran
zu bestellen: Msc. VII 5713
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:07 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Tektonik)
- 1.1. Kölnisches Westfalen (A) (Tektonik)
- 1.1.1. Herzogtum Westfalen (Tektonik)
- 1.1.1.2. Stifte und Klöster (Tektonik)
- Kommende Mülheim (Tektonik)
- Kommende Mülheim / Urkunden (Bestand)