Klage gegen die Pfändung von Schafen am 25. Nov. 1570 und die Verhaftung des Thonnis Berickhoeven, Halfmanns von Bollheim (Stadt Zülpich, Kr. Euskirchen), am 27. Nov. 1570 durch die kurköln. Statthalter und Räte. Hintergrund des Prozesses ist der Streit um die territoriale Zugehörigkeit von Haus und Herrschaft Bollheim. Der Kläger behauptet, Bollheim gehöre zum Herzogtum Jülich. Der Beklagte beansprucht seinerseits Bollheim, das im Kirchspiel und in den Gemarkungen des kurköln. Wichterich (Kr. Euskirchen) liege. Als köln. Lehnsleute zu Bollheim werden Rolmann von Geisbusch, Werner und Franz von Hompesch erwähnt. Anlaß des Streits sind Auseinandersetzungen zwischen Franz von Hompesch zu Bollheim und Daem von Efferen gen. Hall zu Busch (bei Niederelvenich, Kr. Euskirchen) um den Weidgang zwischen ihren Häusern von 1569.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view