Gerichtsbrief des Richters Petter v. Riedern und der Schöffen des Deutschen Hauses zu Nürnberg in Sachen des Alten Spitals ebenda (Spitalmeister: Mathes v. Bybra, den Endres Lawterhover vertritt) gegen Hans Gutmann wegen verfallener Zinse (10 fl und 8 lb Heller) aus dem Fischwasser und einer Wiese zu Ockersmull, die er erbrechtsweise vom Spital besitzt, über das Urteil, wonach der Richter dem Spital zunächst zu einem Faustpfand verhelfen voll. - Zeugen sind die Gerichtsschöffen Hermann Krell zu Eberhartshof, Michel Reyter zu Rottenbach. - Siegler: Peter v. Riedern, Richter.

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Staatsarchiv Nürnberg