Bettenreute, Herrschaft (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 79
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Sonstige weltliche Herrschaften
(1434-) 1614-1843
Inhalt und Bewertung
Zur Herrschaft zählten Bettenreute, Danketsweiler und Zußdorf. Die Orte waren zu verschiedenen Zeiten im Laufe des 15. und 16. Jahrhunderts in den Besitz der Reichsstadt Ravensburg gelangt. Von der Stadt wurden sie 1649 an die Hyrus von Homburg verkauft, von denen sie 1659 durch Heirat an die Freiherren von Rehling kamen.
Der Bestand enthält Akten der Rehling'schen Rentamtsregistratur, die im Staatsarchiv Ludwigsburg aus Ablieferungen verschiedener Behörden, darunter vor allem des Kameralamts Weingarten, herausgelöst worden sind. Die Zußdorf betreffenden Archivalien gelangten mit dem Kauf des Ortes durch die kgl. württembergische Hofdomänenkammer im Jahr 1843 nach Altshausen in das Archiv des Hauses Württemberg.
Vorbemerkung: Die Herrschaft Bettenreute bestand ursprünglich, aus drei getrennten Herrschaften, die zu verschiedenen Zeiten in den Besitz der Reichsstadt Ravensburg gelangten: 1. Bettenreute mit den Höfen Ried, Möhris, Staudach, Hübschenberg, Klitzistobel, Fenkenmühle, 2 Höfen zu Geratsreute, je 1 Hof zu Luft und zu Blümetsweiler; Besitzer: die Herren von Bettenreute, die Humpiß, die Besserer, die Gremiich, welche 1590 die Herrschaft an die Stadt Ravensburg verkauften, 2. Danketsweiler, Schloss und Dorf mit Kirchensatz, von den Herren von Dankratsweiler 1444 an das Seelhaus in Ravensburg verkauft, 3. Zußdorf; Besitzer: Ortsadel, Grafen von Berg, Herren von Hornstein, Gremiich von Pfullendorf, 1443 an die Stadt Ravensburg verkauft. Alle drei Besitzungen verkaufte die Stadt Ravensburg 1649 in der Not an die Hyrus von Homburg, von denen sie durch Heirat 1659 an die Freiherren von Rehling zu Heimhofen in Bayern gelangten. Durch Kaufvertrag vom 16. Febr. 1843 ging die Herrschaft Bettenreute mit Danketsweiler an die Staatsfinanzverwaltung, Zußdorf an die kgl. Hofdomänenkammer über. Die von Rehling'sche Rentamtsregistratur wurde vermutlich vom Kameralamt Weingarten, wenigstens teilweise, übernommen. Die im vorliegenden Bestand verzeichneten Akten sind zerstreut und einzeln im Staatsarchiv Ludwigsburg zum Vorschein gekommen. Drei Protokollbände wurden von K. 0. Müller verzeichnet; dazu fanden sich weitere Akten, die von Frl. I. Klaß 1949 angereiht und verzeichnet wurden. Der größere Teil schließlich wurde bei der Verzeichnung der Akten des Kameralamts Weingarten nach dem Provenienzgrundsatz ausgehoben. Die Ordnung und Neuverzeichnung aller bisher aufgefundenen Archivalien der Herrschaft Bettenreute erfolgte im Jahr 1956 durch Archivrat Dr. Schwanke. Bei der lückenhaften Erhaltung des Bettenreuter Herrschaftsarchivs und der Zerreißung vieler Zusammenhänge war eine sinnvolle Wiederherstellung des früheren Registraturschemas nicht möglich, obwohl viele Faszikel noch die ursprünglichen Umschläge besaßen und aie alten Signaturen trugen. Für die Ordnung wurde daher, abgesehen von der Einteilung in Bande und Akten, die chronologische Reihenfolge gewählt. Der geordnete Bestand enthält nun 120 Büschel, insgesamt 1,20 lfd. m. Ludwigsburg, Oktober 1956 Eugen Stemmler
120 Büschel
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ