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Verordnung: Die mit Dienstwohnungen verbundenen Zier- und Nutzgärten sind in der Bewertung verschieden zu behandeln. Für Vor- und Ziergärten entfällt grundsätzlich jeder Pachtzins, für Nutzgärten ist erst ab 125 Quadratmeter Größe Pachtzins zu bezahlen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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